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Gold Visum
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2012 hat die portugiesische Regierung das portugiesische Einwanderungsgesetz geändert, ein spezielles Gesetz, das die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Portugal investieren möchten, vereinfacht und dieses Land zu einem privilegierten Tor nach Europa für diejenigen macht, die die Zirkulationsfreiheit genießen möchten der Raum Shengen (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik , Schweden und der Schweiz).
Am 2. September 2015 wurden neue Änderungen an den Verfahren veröffentlicht, die es durch Investitionen ermöglichen, das Visum Golden Visa oder Gold Visa zu erhalten.
Ab diesem Datum ist es daher möglich, ein Goldvisum über eine der folgenden Investitionsoptionen zu erwerben:
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro;
- Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
- Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr;
- Erwerb von Immobilien, die älter als 30 Jahre sind oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit Sanierungsarbeiten im globalen Wert von mindestens 350.000 Euro;
- Kapitaltransfer in Höhe von 350.000 Euro oder mehr an nationale öffentliche oder private wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;
- Kapitaltransfer in Höhe von 250.000 Euro oder mehr für Investitionen oder Unterstützung der künstlerischen Produktion, Wiederherstellung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes;
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 500.000 Euro, die in den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapital zur Kapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen investiert wurden.
Immobilieninvestitionen umfassen:
- Erwerb einer oder mehrerer Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro oder
- Erwerb eines oder mehrerer Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit städtischen Sanierungsarbeiten gemäß dem jeweiligen Gesetz in Höhe von mindestens 350.000 Euro weltweit.
Diese Art der Investition umfasst:
- Gewerbe- oder Wohnimmobilien;
- im Miteigentum erworbene Immobilien, sofern der Anteil des Anlegers dem angegebenen Mindestbetrag entspricht;
- Immobilien, die einzeln oder durch Einzelunternehmen erworben wurden, für die der Investor Partner ist;
- Mietobjekte;
- belastete Immobilien in dem Teil, der den Mindestinvestitionsbetrag überschreitet.
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, die fraglichen Beträge um 20% zu reduzieren, wenn sich die Immobilie in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befindet.
Nach geltendem Recht gilt es als Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, wenn es weniger als 100 Einwohner pro km2 hat oder wenn das BIP derselben Region unter 75% des nationalen Durchschnitts liegt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, kann um zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren verlängert werden und setzt die Aufrechterhaltung der Investition für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und die Dauerhaftigkeit auf portugiesischem Gebiet von 7 Tagen (aufeinanderfolgend oder interpoliert) voraus. im ersten Jahr und 14 Tage (aufeinanderfolgend oder interpoliert) in den folgenden zwei Jahren.
Die Genehmigung kann auf die Familienangehörigen des Anlegers ausgedehnt werden, und nach Ablauf der ersten Frist von 5 Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis dauerhaft erteilt werden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung kann nach 6 Jahren beantragt werden.
2012 hat die portugiesische Regierung das portugiesische Einwanderungsgesetz geändert, ein spezielles Gesetz, das die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Portugal investieren möchten, vereinfacht und dieses Land zu einem privilegierten Tor nach Europa für diejenigen macht, die die Zirkulationsfreiheit genießen möchten der Raum Shengen (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik , Schweden und der Schweiz).
Am 2. September 2015 wurden neue Änderungen an den Verfahren veröffentlicht, die es durch Investitionen ermöglichen, das Visum Golden Visa oder Gold Visa zu erhalten.
Ab diesem Datum ist es daher möglich, ein Goldvisum über eine der folgenden Investitionsoptionen zu erwerben:
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro;
- Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
- Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr;
- Erwerb von Immobilien, die älter als 30 Jahre sind oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit Sanierungsarbeiten im globalen Wert von mindestens 350.000 Euro;
- Kapitaltransfer in Höhe von 350.000 Euro oder mehr an nationale öffentliche oder private wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;
- Kapitaltransfer in Höhe von 250.000 Euro oder mehr für Investitionen oder Unterstützung der künstlerischen Produktion, Wiederherstellung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes;
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 500.000 Euro, die in den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapital zur Kapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen investiert wurden.
Immobilieninvestitionen umfassen:
- Erwerb einer oder mehrerer Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro oder
- Erwerb eines oder mehrerer Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit städtischen Sanierungsarbeiten gemäß dem jeweiligen Gesetz in Höhe von mindestens 350.000 Euro weltweit.
Diese Art der Investition umfasst:
- Gewerbe- oder Wohnimmobilien;
- im Miteigentum erworbene Immobilien, sofern der Anteil des Anlegers dem angegebenen Mindestbetrag entspricht;
- Immobilien, die einzeln oder durch Einzelunternehmen erworben wurden, für die der Investor Partner ist;
- Mietobjekte;
- belastete Immobilien in dem Teil, der den Mindestinvestitionsbetrag überschreitet.
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, die fraglichen Beträge um 20% zu reduzieren, wenn sich die Immobilie in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befindet.
Nach geltendem Recht gilt es als Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, wenn es weniger als 100 Einwohner pro km2 hat oder wenn das BIP derselben Region unter 75% des nationalen Durchschnitts liegt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, kann um zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren verlängert werden und setzt die Aufrechterhaltung der Investition für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und die Dauerhaftigkeit auf portugiesischem Gebiet von 7 Tagen (aufeinanderfolgend oder interpoliert) voraus. im ersten Jahr und 14 Tage (aufeinanderfolgend oder interpoliert) in den folgenden zwei Jahren.
Die Genehmigung kann auf die Familienangehörigen des Anlegers ausgedehnt werden, und nach Ablauf der ersten Frist von 5 Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis dauerhaft erteilt werden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung kann nach 6 Jahren beantragt werden.
2012 hat die portugiesische Regierung das portugiesische Einwanderungsgesetz geändert, ein spezielles Gesetz, das die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Portugal investieren möchten, vereinfacht und dieses Land zu einem privilegierten Tor nach Europa für diejenigen macht, die die Zirkulationsfreiheit genießen möchten der Raum Shengen (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik , Schweden und der Schweiz).
Am 2. September 2015 wurden neue Änderungen an den Verfahren veröffentlicht, die es durch Investitionen ermöglichen, das Visum Golden Visa oder Gold Visa zu erhalten.
Ab diesem Datum ist es daher möglich, ein Goldvisum über eine der folgenden Investitionsoptionen zu erwerben:
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro;
- Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
- Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr;
- Erwerb von Immobilien, die älter als 30 Jahre sind oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit Sanierungsarbeiten im globalen Wert von mindestens 350.000 Euro;
- Kapitaltransfer in Höhe von 350.000 Euro oder mehr an nationale öffentliche oder private wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;
- Kapitaltransfer in Höhe von 250.000 Euro oder mehr für Investitionen oder Unterstützung der künstlerischen Produktion, Wiederherstellung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes;
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 500.000 Euro, die in den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapital zur Kapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen investiert wurden.
Immobilieninvestitionen umfassen:
- Erwerb einer oder mehrerer Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro oder
- Erwerb eines oder mehrerer Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit städtischen Sanierungsarbeiten gemäß dem jeweiligen Gesetz in Höhe von mindestens 350.000 Euro weltweit.
Diese Art der Investition umfasst:
- Gewerbe- oder Wohnimmobilien;
- im Miteigentum erworbene Immobilien, sofern der Anteil des Anlegers dem angegebenen Mindestbetrag entspricht;
- Immobilien, die einzeln oder durch Einzelunternehmen erworben wurden, für die der Investor Partner ist;
- Mietobjekte;
- belastete Immobilien in dem Teil, der den Mindestinvestitionsbetrag überschreitet.
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, die fraglichen Beträge um 20% zu reduzieren, wenn sich die Immobilie in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befindet.
Nach geltendem Recht gilt es als Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, wenn es weniger als 100 Einwohner pro km2 hat oder wenn das BIP derselben Region unter 75% des nationalen Durchschnitts liegt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, kann um zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren verlängert werden und setzt die Aufrechterhaltung der Investition für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und die Dauerhaftigkeit auf portugiesischem Gebiet von 7 Tagen (aufeinanderfolgend oder interpoliert) voraus. im ersten Jahr und 14 Tage (aufeinanderfolgend oder interpoliert) in den folgenden zwei Jahren.
Die Genehmigung kann auf die Familienangehörigen des Anlegers ausgedehnt werden, und nach Ablauf der ersten Frist von 5 Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis dauerhaft erteilt werden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung kann nach 6 Jahren beantragt werden.
2012 hat die portugiesische Regierung das portugiesische Einwanderungsgesetz geändert, ein spezielles Gesetz, das die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Portugal investieren möchten, vereinfacht und dieses Land zu einem privilegierten Tor nach Europa für diejenigen macht, die die Zirkulationsfreiheit genießen möchten der Raum Shengen (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik , Schweden und der Schweiz).
Am 2. September 2015 wurden neue Änderungen an den Verfahren veröffentlicht, die es durch Investitionen ermöglichen, das Visum Golden Visa oder Gold Visa zu erhalten.
Ab diesem Datum ist es daher möglich, ein Goldvisum über eine der folgenden Investitionsoptionen zu erwerben:
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro;
- Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
- Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr;
- Erwerb von Immobilien, die älter als 30 Jahre sind oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit Sanierungsarbeiten im globalen Wert von mindestens 350.000 Euro;
- Kapitaltransfer in Höhe von 350.000 Euro oder mehr an nationale öffentliche oder private wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;
- Kapitaltransfer in Höhe von 250.000 Euro oder mehr für Investitionen oder Unterstützung der künstlerischen Produktion, Wiederherstellung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes;
- Kapitalübertragung in Höhe von mindestens 500.000 Euro, die in den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapital zur Kapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen investiert wurden.
Immobilieninvestitionen umfassen:
- Erwerb einer oder mehrerer Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro oder
- Erwerb eines oder mehrerer Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit städtischen Sanierungsarbeiten gemäß dem jeweiligen Gesetz in Höhe von mindestens 350.000 Euro weltweit.
Diese Art der Investition umfasst:
- Gewerbe- oder Wohnimmobilien;
- im Miteigentum erworbene Immobilien, sofern der Anteil des Anlegers dem angegebenen Mindestbetrag entspricht;
- Immobilien, die einzeln oder durch Einzelunternehmen erworben wurden, für die der Investor Partner ist;
- Mietobjekte;
- belastete Immobilien in dem Teil, der den Mindestinvestitionsbetrag überschreitet.
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, die fraglichen Beträge um 20% zu reduzieren, wenn sich die Immobilie in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befindet.
Nach geltendem Recht gilt es als Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, wenn es weniger als 100 Einwohner pro km2 hat oder wenn das BIP derselben Region unter 75% des nationalen Durchschnitts liegt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, kann um zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren verlängert werden und setzt die Aufrechterhaltung der Investition für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und die Dauerhaftigkeit auf portugiesischem Gebiet von 7 Tagen (aufeinanderfolgend oder interpoliert) voraus. im ersten Jahr und 14 Tage (aufeinanderfolgend oder interpoliert) in den folgenden zwei Jahren.
Die Genehmigung kann auf die Familienangehörigen des Anlegers ausgedehnt werden, und nach Ablauf der ersten Frist von 5 Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis dauerhaft erteilt werden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung kann nach 6 Jahren beantragt werden.